strafregisterauszug

Wer in der Schweiz wohnt und sich zum Beispiel auf die Suche nach einer neuen Wohnung begeben möchte, der muss auf verschiedene Dinge achten. Viele Vermieter wollen unter anderem den sogenannten Strafregisterauszug sehen. Dabei sollen insbesondere Kinder und Jugendliche geschützt werden. Doch worauf genau muss geachtet werden? Welche weiteren Einsatzgebiete lassen sich erwähnen? Und wie sieht es mit dem Antrag aus? All das und mehr hat der folgende Artikel beantwortet.

Was genau ist ein Strafregisterauszug?

Im Grunde genommen lässt sich das Ganze ähnlich mit einem Führungszeugnis in Deutschland vergleichen. Durch die Einsicht können Arbeitgeber, Vermieter und co. einen besseren Überblick über ihren Gegenüber bekommen. Darin versehen sind Straftaten und ähnliche Vergehen aus der Vergangenheit. Allerdings werden dabei zwischen zwei unterschiedlichen Varianten unterschieden. Dabei handelt es sich um:

-> Privatauszug
-> Sonderprivatauszug

Die Unterschiede zwischen diesen beiden Typen liegen im Detail. Sondervarianten ermöglichen einen tieferen Einblick, müssen aber erst zugestimmt werden.

strafregisterauszug

Wofür brauchen Privatpersonen ihn?

Ebenfalls recht oft wird die Frage gestellt: Wofür wird überhaupt ein Strafregisterauszug benötigt? Wer sich nichts darunter vorstellen kann, anbei ein paar Beispiele:

-> Suche einer neuen Wohnung
-> Suche nach einem neuen Job
-> Beantragung eines Patents
-> Waffenbewilligung
-> beim bestehenden Job
-> Visum

Fazit

Außerdem darf nicht vergessen werden, dass ein Antrag auf ein Strafregisterauszug nicht von jedem gestellt werden kann. Das können die betroffenen Personen nur über sich selbst machen. So kann beispielsweise der Vermieter nur eines verlangen aber nicht selbst anfordern. Der Nachteil bei der Sache ist natürlich, dass beim Verweigern auch mit den Konsequenzen gelebt werden muss. Ansonsten soll das Strafregisterauszug helfen nicht vertrauenswürdige Personen auszusortieren.