Einen Grundbuchauszug einfach aus Neugierde beantragen funktioniert nicht. Wer kein berechtigtes Interesse an der Auskunft zu einem Grundstück oder zu einer Immobilie besitzt, erhält auch keinen Auszug aus dem Grundbuch. Neben mir als Eigentümer meines eigenen Grundstückes mit Haus, kann auch der Erbe, ein Gläubiger oder eine Behörde, ein Gericht oder eine Notar in das Grundbuch einsehen. Auch der Mieter hat das Recht zu Erfahren ob der Vermieter wirklich der Eigentümer ist. Weitere Berechtigungen hat zum Beispiel auch der, der ein Wegerecht besitzt oder die Vollmacht des Eigentümers hat. Für mich stellte sich als Eigentümer nur die Frage, wie ich meinen Grundbuchauszug erhalte.
Erfahrungen mit der Online-Beantragung des Grundbuchauszuges
Eine Möglichkeit wäre beim Grundbuchamt des örtlichen Amtsgerichtes nachzufragen. Ab zehn Euro würde ich dort einen Auszug beglaubigt oder unbeglaubigt erhalten. Jedoch fehlt mir die Zeit mich extra hierfür auf den Weg zum Grundbuchamt zu machen.
Deshalb kam für mich nur eine Online-Beantragung in Frage. Und ich bin begeistert, da die Beantragung leicht verständlich und schnell möglich ist. Neben der Auswahl an unbeglaubigt und beglaubigt muss ich nur meine persönlichen Daten eingeben und die Daten der Immobilie bzw. des Grundstückes sowie des zuständigen Grundbuchamtes, falls diese Daten bekannt sind. Mit einer Unterschrift, welche über den PC-Bildschirm und der Stift-Funktion möglich ist, bestätige ich die Eingaben und kann anschließend den Auszug kostenpflichtig bestellen.
Die Kosten für den Grundbuchauszug online halten sich mit knappen 25 € in Grenzen. Dafür habe ich mir den Weg zum Grundbuchamt und die Benzinkosten sowie den Zeitverlust allemal eingespart.